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Platzordnung

Campingplatz Lübeck-Schönböcken (Stand 01.04.2023)

Wir wünschen Ihnen einen schönen Aufenthalt und sind bemüht, Ihnen die Zeit, die Sie bei uns verbringen werden, so angenehm wie möglich zu gestalten. Im Interesse aller anwesenden Gäste werden Sie höflich gebeten, alles zu unterlassen, was die Gemeinschaft der Gäste stören könnte und sich an die nachfolgende Platzordnung zu halten. Für Ihren Aufenthalt bestehen gesetzliche Grundlagen, die wir in unserer Platzordnung berücksichtigen müssen.

1. Zutritt zum Campingplatz

Der Zutritt unserer Anlage ist nur angemeldeten Personen gestattet. Auch Besucher müssen vor Betreten des Geländes in der Rezeption angemeldet werden. Der Gast ist für die ordnungsgemäße Anmeldung seines Besuches verantwortlich. Pro Parzelle darf grundsätzlich nur jeweils ein Fahrzeug auf dem zugewiesenen Standplatz abgestellt werden. Weitere Fahrzeuge dürfen kostenpflichtig auf dem Tagesparkplatz abgestellt werden.

2. Zufahrt

Die Zufahrt des Platzes wird per Kamera überwacht und die Bilder werden aufgezeichnet. Mit der Benutzung der Zufahrt erkennt der Benutzer die Nutzungsbedingungen an. Wenn Sie Besuch erwarten, melden Sie diesen bitte in jedem Falle vorher in der Rezeption an und stimmen die Frage der Unterbringung des Besucherfahrzeugs ab.

3. Standplatz

Der Standplatz wird Ihnen zugewiesen. Ein eigenmächtiger Platzwechsel ist nicht gestattet. Die Stand‐/Stellplätze sind parzelliert und mit Nummerierung gekennzeichnet. Ihnen wird im Verlauf des Check-in´s die geltende Aufstellortnung mündlich und schriflich erläutert. Sollten Ihrerseits Unklarheiten vor dem Aufbau Ihrer Wohneinheit bestehen oder reicht der Platz nicht aus, stimmen Sie die Rückfragen bitte mit der Rezeption ab. Es ist darauf zu achten, dass niemand durch Pflöcke, Schnüre und anderes Zubhör gefährdet wird.

4. Campinggebühren

Der Campinggast bzw. der Besucher zahlt nach der zurzeit gültigen Preisliste, die für den Campingplatz festgelegten Benutzungsentgelte. Die Plätze stehen ab 12.00 Uhr für die Neubelegung zur Verfügung. Frühcheckin bei Verfügbarkeit gegen Entgelt möglich. Die Abrechnung der Platzmiete erfolgt pro Übernachtung. Am Abreisetag muss der Standplatz bis spätestens 11.00 Uhr geräumt sein. Eine verspätete Abreise ist kostenpflichtig gemäß Gebührenordnung. Eine Verlängerung der 11:00 Uhr Standzeit ist nach Verfügbarkeit und nur nach vorheriger Absprache mit der Rezeption möglich. Wir bevorzugen die Abrechnung/Rechnungslegung der vereinbarten Platzmiete spätestens am Abend vor der Abreise.

5. Kinder und Jugendliche

Campende Jugendliche unter 18 Jahren müssen in Begleitung Erwachsener sein. Kleinkinder bis 6 Jahren dürfen nur in Begleitung Erwachsener die Sanitäranlagen benutzen.

6. Klimaanlagen

Der Gast kann seine Klimaanlage innerhalb der Grenzen der Stromversorgung des Standplatzes in Anspruch nehmen. Sollte sich ein Nachbar jedoch über den Lärm der Klimaanlage beschweren, behält sich die Leitung das Recht vor, sie abschalten zu lassen. Die Verwendung von Klimaanlagen in der Ruhezeit ist im Campingbereich ausdrücklich nicht erlaubt.

7. Gasanlage / Feuerlöscher

Der Wohnwagen ist gemäß der gesetzlichen Bestimmungen alle 2 Jahre einer Gasüberprüfung zu unterziehen. Der Mieter verpflichtet sich, diese Vorgaben einzuhalten.

8. Abfälle

Abfälle dürfen nur in der dafür vorgesehenen zentralen Sammelstelle des Campingplatzes entsorgt werden. Abfälle sind nach den Vorgaben des Vermieters nach Wertstoffen und Restmüll zu trennen. Sperrmüll / Sondermüll gehört nicht in bzw. neben den Presscontainer, sonder muss von jedem Gast zu Hause entsorgt werden.

9. Schmutzwasser

Für Schmutzwasser benutzen Sie bitte nur die dafür vorgesehenen Ausgussvorrichtungen. Lassen Sie in keinem Fall Abwasser im Erdreich versickern. Die Entsogungssationen insbesondere die für Chemie-WC´s sind in dem Lageplan des Campingplatzes gekennzeichnetet.

10. Offenes Feuer

Offene Feuer sowie feuergefährliche Heizungen sind auf dem Campingplatz aus Gründen des Brandschutzes nicht gestattet.

11. Hunde/Haustiere

Das Mitbringen von Haustieren ist nach vorheriger Genehmigung des Vermieters und Entrichtung des Entgeltes nach Gebührenordnung gestattet. Die Genehmigung kann zurückgezogen werden, sofern sich andere Gäste belästigt fühlen. „Gefährliche Hunde“ sind nicht gestattet. Gemäß des Gesetzes über das Halten von Hunden (HundeG) des Landes Schleswig-Holstein gilt ab 01.01.2016 für alle Hunde eine elektronische Kennzeichnungspflicht mit einem Mikrochip unter der Haut, der den ISO-Normen 11784/11785 entspricht, sowie die Pflicht einer Hundehaftpflichtversicherung. Hunde dürfen grundsätzlich nie unbeaufsichtigt auf dem Standplatz gelassen werden. Auf dem gesamten Gelände gilt eine generelle Anleinpflicht. Zum Ausführen der Hunde nutzen Sie bitte den angrenzenden Ackerweg oder die öffentlichen Bereiche im unweiten Naherholungsgebiet. Der Hundehalter ist für die unverzügliche Entsorgung des Hundekots verantwortlich. Kostenlose Entsorgungs-Sets befinden sich in Spendern auf der Anlage. Auf dem Kinderspielplatz und in den Sanitäranlagen sind Hunde strengstens verboten.

12. Gas

Pro Standplatz dürfen max. 2 Flaschen á 11 kg Gas und 2 Liter brennbare Flüssigkeit aufbewahrt werden.

13. Spielplatz

Die Benutzung der Spielanlage erfolgt bei aller Sorgfalt unsererseits auf eigene Gefahr.

14. Platzruhe

Von 23.00 bis 7.00 Uhr gilt eine Ruhezeit (Nachtruhe). Zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit auf dem Platz ist das Fahren mit Kraftfahrzeugen innerhalb der Ruhezeiten auf ein Minimum, wie z.B. Notfälle, zu beschränken. Radio und TV‐Geräte usw. dürfen nur insoweit benutzt werden, dass außerhalb der Wohneinheit nichts zu hören ist. Im Interesse aller erholungssuchenden Gäste wird gebeten auch laute Unterhaltung in den Abendstunden zu vermeiden. Alle Gäste haben sich jederzeit so zu verhalten, dass andere Gäste nicht gestört werden. Nächtliche Ruhestörungen können der Rezeption über das Notdiensttelefon gemeldet werden. Bei Verstößen gegen die Platzruhe kann ein sofortiger Platzverweis ausgesprochen werden. Auch tagsüber, außerhalb der ausdrücklichen Ruhezeit, ist ruhestörender Lärm grundsätzlich zu unterlassen.

15. Höchstgeschwindigkeit/Befahren des Platzes

Die Höchstgeschwindigkeit auf dem Platz ist 5 km/h. Der gesamte Platzbereich gilt als verkehrsberuhigte Zone. Bei häufigem Benutzen ist das Fahrzeug außerhalb des Schrankenbereichs auf dem Parkplatz außerhalb der Wartespur abzustellen. Andere Flächen als der gemietete Standplatz oder gesondert gekennzeichnete Parkplätze sind von Fahrzeugen freizuhalten. Hier besteht Parkverbot. Die Wartespur ist für neu anreisende Gäste freizuhalten. Falls erforderlich, werden falsch abgestellte Fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt.

16. Strom

Die Gefahrenübergangsstelle zwischen der elektrischen Anlage des Mieters und der elektrischen Anlage des Vermieters ist die Steckverbindung am Verteilerkasten. Der Mieter haftet gegenüber Dritten für sämtliche Schäden, die durch den ihm gehörenden Teil der elektrischen Anlage verursacht werden. Das Heizen mit Strom sowie das Laden von Elektroautos (auch nicht mit Gasteigenen Stromwandlern) ist absolut verboten, da das Campingplatz Stromnetz hierfür nicht ausgerüstet ist. Die Stromabnahme ist auf 1300 Watt beschränkt. Bei mehrfachen Störungen an der Anlage des Mieters kann der Vermieter die Stromzufuhr bis zur Beseitigung der Mängel unterbrechen. Eventuell auftretende Störungen an der Anlage des Vermieters werden baldmöglichst, innerhalb der Arbeitszeit, abgestellt. Regressansprüche lassen sich aus der Unterbrechung der Stromzufuhr nicht ableiten.

17. Datenschutz

Mit Betreten des Campingplatzes erklärt sich der Mieter damit einverstanden, dass seine im Rahmen der Kundenbetreuung erfassten personenbezogenen Daten zur Erfüllung des Beherbergungsvertrages in der EDV des Vermieters gemäß DSGVO gespeichert und verarbeitet werden. Der Mieter erkennt die Datenschutzerklärung des Vermieters an, in der dies detailliert aufgeführt ist und die unter www.camping-luebeck.de/datenschutzerklaerungveröffentlicht ist. Der Mieter erkennt an, dass Teile der Anlage zum Schutz des Eigentums videoüberwacht und die Videodateien zur Auswertung zeitweilig gespeichert werden. Der Vermieter ist berechtigt, fotografische Aufnahmen, insbesondere Luftaufnahmen zu Marketingzwecken zu erstellen. Sofern hier Personen oder Eigentum des Mieters zu erkennen sind, die hierbei nicht im Vordergrund stehen, verpflichtet sich der Mieter der Verwendung der Aufnahmen zuzustimmen.

18. Notdienst

Der Notdienst über die Rezeption ist zu erreichen, unter

• Rezeption / Nachtwache Telefon: 0451/893090

• Notruf: 110 / Feuerwehr (Rettungsdienst): 112

• Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116117

• 2. Polizeirevier Hansewache: 0451/131-6245

19. Sonstiges

Alle Anlagen und Einrichtungen sind schonend zu behandeln und ordentlich und sauber zu hinterlassen. Den Anweisungen der Platzleitung bzw. seiner Beauftragten ist Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen die Platzordnung behält sich der Vermieter vor, von seinem Hausrecht gebrauch zu machen. Die Platzleitung ist in der Ausübung des Hausrechts berechtigt, die Aufnahme von Personen zu verweigern oder sie des Platzes zu verweisen, wenn dieses zur Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung auf dem Platz und im Interesse der übrigen Gäste erforderlich erscheint.

Campingplatz Lübeck-Schönböcken, Wulf GbR, Steinrader Damm 12, 23556 Lübeck